Bauchlandung rückwärts
Hintergrund
Eine kleine Geschichte über tote Griechen, Raubkopien und ein Argument, das beschloss die Seite zu wechseln.
Kurze Einführung
Viele Argumente funktionieren so, dass sie einen unzweifelhaften Befund benutzen, um
eine Behauptung zu untermauern. Das kann beispielsweise so aussehen:
Unzweifelhafter Befund
Lassen Sie uns gemeinsam einen absoluten Klassiker der Logik nachbauen, den Aristoteles wohl einen Syllogismus
vom Typ Barbara in der ersten Figur genannt hätte, was auch immer das heissen mag.
Fest steht jedenfalls,
dass Aristoteles ein Mensch ist oder war (U)
| U | Aristoteles ist ein Mensch
|
Jetzt brauchen wir ein allgemeines Prinzip (P), dass für alle Menschen immer gilt, wir schlagen vor:
| U | Aristoteles ist ein Mensch
|
| P | Alle Menschen sind sterblich
|
Schauen wir mal, was wir damit bewiesen (B) haben:
| U | Aristoteles ist ein Mensch
|
| P | Alle Menschen sind sterblich
|
| S | Aristoteles ist sterblich |
Jetzt wollen wohl die wenigsten Menschen beweisen, dass Aristoteles sterblich ist oder war, denn erstens
ist das schon bewiesen und zweitens interessieren sich nur die wenigsten Menschen für alte Griechen.
Der Erkenntnisgewinn liegt im Beweisprinzip verborgen, denn das Beweisprinzip wird normalerweise nicht
ausgesprochen. Wir sagen also: Aristoteles war sterblich, schliesslich war er ein Mensch. Das Prinzip
werkelt im Verborgenen. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat eine besonders elegante Bauchlandung
hingelegt, die wir als Beispiel für die Arbeit am Argumentationsprinzip aufgreifen wollen:
Das Argument
Es ist so, dass die Ermittlungsbehörden oft beschlagnahmte Computer an die privatwirtschaftliche
„Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen (GVU)” weiterleiten. Das ist wohl nicht
ganz unproblematisch, denn das Wirtschaftsverbände auf diese Art und Weise eine polizeiähnliche
Rolle wahrnehmen ist nicht eindeutig im Sinne der StPO. Das hat sich auch ein Opfer dieser
Praxis gedacht und vor dem Landgericht Kiel gegen diese Praxis geklagt (AZ 37 Qs 54/06).
Ein Argument der Staatsanwaltschaft war nun, dass „die GVU kostenlos arbeite, also keine wirtschaftlichen
Interessen verfolgte”. Jeder der schonmal Gratiscoupons eingelöst hat, wittert schnell Probleme in dieser
Argumentation. Schreiben wir diese Argumentation doch mal in der UPS (unstrittige Feststellung, allgemeines Prinzip, Schlussfolgerung):
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen
Landgericht Kiel gegen die Ermittlungsbehörde (AZ 37 Qs 54/06)
| U | Die GVU bietet eine kostenlose Sachverständigentätigkeit
|
| P | Jeder der kostenlos arbeitet handelt deswegen ohne wirtschaftliches Interesse
|
| S | Die GVU arbeitet ohne wirtschaftliches Interesse
|
Sie haben es sofort bemerkt, das allgemeine Prinzip, dass „jeder der kostenlos arbeitet deswegen ohne
wirtschaftliches Interesse arbeitet” ist alles andere als haltbar.
Fand auch der Richter und ließ das Argument die Seite wechseln
Was besonders elegant ist, denn er brauchte nicht über den unstrittigen Befund streiten, was meist recht müßig ist,
da der Befund ja gerade unstrittig ist.
Der Richter tauschte das Beweisprinzip (P) aus und schlussfolgerte
| U | Die GVU bietet eine kostenlose Sachverständigentätigkeit
|
| P | Jeder Wirtschaftsverband der kostenlos arbeitet, macht seinen Gewinn auf andere Art
|
| S | Die GVU macht ihren Gewinn auf andere Art
|
Das die GVU ihren Gewinn eben auf andere Art macht und sehr wohl wirtschaftliche Interessen habe.
Auf Beweisprinzipien achten
Die Lektion für den Argumentationsalltag ist ebenso einfach wie einprägsam, man achte auf die Beweisprinzipien,
denn die sind es, die ein gutes von einem schlechten, ein Pro- von einem Contra-Argument unterscheiden..
In diesem Sinne für Sprechkultur
Timm Reinisch